Knappes Nein zur III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung

Am 18. Mai 2025 entscheidet die St.Galler Stimmbevölkerung über den «III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung». Die Vorlage geht auf eine Motion der SVP und FDP aus dem Jahr 2020 zurück, welche eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten forderte. Die Regierung wurde beauftragt, eine entsprechende Gesetzesanpassung auszuarbeiten. Nach der Zustimmung des Kantonsrats im Dezember 2024 wurde das Referendum von 50 Ratsmitgliedern ergriffen – nun kommt es zur Volksabstimmung.
Parole von Der Gewerbeverein
Die Mitglieder des Gewerbevereins haben in einer Online-Abstimmung knapp, aber mit klarer Tendenz die Nein-Parole beschlossen. Zwar wurden vereinzelt positive Erfahrungen aus anderen Kantonen erwähnt, in denen flexiblere Ladenöffnungszeiten ohne negative Auswirkungen umgesetzt wurden. Die Mehrheit der Mitglieder sprach sich jedoch gegen die Gesetzesänderung aus.
Was soll sich ändern?
Bisherige Ladenöffnungszeiten
Regulär:
- Montag bis Freitag: 06:00 – 19:00 Uhr
- Samstag (inkl. Gründonnerstag, 24. & 31. Dezember): 06:00 – 17:00 Uhr
- Ein Abendverkauf pro Woche bis 21:00 Uhr
Ausnahmen für kleine Verkaufsstellen (<120 m², die vor allem Lebensmittel anbieten – beispielsweise Tankstellen- und Bahnhofshops; inkl. Kioske, Blumenläden, Videotheken, Shops an Autobahnraststätten):
- Montag bis Samstag: 05:00 – 22:00 Uhr
- Sonntag: 07:00 – 21:00 Uhr
Neu mit dem III. Nachtrag
- Alle Verkaufsstellen: Montag bis Samstag durchgehend von 05:00 bis 22:00 Uhr
- Kleine Läden (<120 m², die vor allem Lebensmittel anbieten – beispielsweise Tankstellen- und Bahnhofshops; inkl. Kioske, Blumenläden, Videotheken, Shops an Autobahnraststätten.): auch sonntags von 05:00 bis 22:00 Uhr
- Selbstbedienungsläden ohne Personal: keine gesetzlichen Einschränkungen
Argumente gegen die Gesetzesänderung
- Zusätzlicher Personalbedarf und höhere Betriebskosten belasten vor allem kleine und mittlere Unternehmen – ohne gesicherten Mehrumsatz. Viele kleine Betriebe nutzen bereits heute die bestehenden Öffnungszeiten nicht vollständig aus, da sich Randzeiten wie der Abendverkauf oder der Montagvormittag wirtschaftlich nicht lohnen.
- Die Arbeitsbedingungen im Detailhandel würden sich verschlechtern, was den Fachkräftemangel weiter verschärft.
- Kleinbetriebe können mit den Ressourcen grosser Ketten nicht mithalten – das erhöht den Wettbewerbsdruck und kann das Ladensterben in Stadtzentren verstärken.
- Besonders betroffen ist das Verkaufspersonal, oft Frauen mit familiären Verpflichtungen – für sie bedeutet die Ausweitung eine klare Mehrbelastung.
- Die neue Regelung gefährdet gesellschaftliche Werte wie gemeinsame Ruhezeiten, Familienleben und ehrenamtliches Engagement – wichtige Pfeiler des sozialen Zusammenhalts.
Argumente für die Gesetzesänderung
- Mehr Freiheit für Kundschaft und Betriebe: Die Öffnungszeiten sollen sich nach dem tatsächlichen Bedarf und nicht nach gesetzlichen Einschränkungen richten.
- Vereinfachung der Regelung: Die bisherige Unterscheidung zwischen allgemeinen und erweiterten Öffnungszeiten entfällt – das schafft Klarheit.
- Harmonisierung mit anderen Regionen: In vielen Kantonen sowie im nahen Ausland gelten bereits liberalere Regelungen – der Kanton St.Gallen ist heute vergleichsweise streng.
- Freiwilligkeit statt Zwang: Kein Betrieb wird zu längeren Öffnungszeiten verpflichtet – das Gesetz gibt lediglich den Rahmen vor, die Entscheidung bleibt bei den Unternehmen.
- Reduktion von Bürokratie: Der bisherige «Wildwuchs» mit unterschiedlichsten Regelungen nach Betriebsgrösse, Sortiment oder Standort würde beseitigt.
- Ausnahme für Selbstbedienungsläden: Verkaufsstellen ohne Personal unterliegen künftig keinen gesetzlichen Einschränkungen mehr, was innovative Geschäftsmodelle erleichtert.
Weiterführende Infos
- Kantonale Abstimmungsbroschüre - 18. Mai 2025 [PDF]